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   OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98   

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OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98 (https://dejure.org/1998,15937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.1998 - 3 U 46/98 (https://dejure.org/1998,15937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 1998 - 3 U 46/98 (https://dejure.org/1998,15937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Mietverhältnisses durch die außerordentliche Kündigung des Mieters; Eintritt eines Dritten in die Vermieterstellung durch Dreiecksvereinbarung von Mieter altem und neuem Vermieter ; Fristsetzung des Mieters hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Brandenburg 2000, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
    Ob ein Ausschluß eines Kündigungsrechtes aufgrund von § 539 BGB vorliegt, hängt von der Beurteilung der Umstände des Einzelfalles ab (BGH NJW 1997, S. 2674 ff.).

    Nach höchst richterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1997, S. 2674 ff.; BGH NJW 1974, S. 2233) ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und wieweit aus dem Verhalten des Mieters ein Verzicht auf Gewährleistungsrechte zu entnehmen ist.

    Dies ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ein entscheidendes Kriterium für die Frage, ob ein Ausschluß des Kündigungsrechtes gemäß § 539 BGB anzunehmen ist (BGH NJW 1997, S. 2674, 2675).

  • BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
    Nach höchst richterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1997, S. 2674 ff.; BGH NJW 1974, S. 2233) ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und wieweit aus dem Verhalten des Mieters ein Verzicht auf Gewährleistungsrechte zu entnehmen ist.
  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64

    Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
    Es ist auch weiter anerkannt, daß ein allzu langes Warten mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung nach Entstehung des Kündigungsgrundes unter dem Gesichtspunkt eines widersprüchlichen Verhalten zum Ausschluß des Kündigungsrechtes führen kann (Palandt/Putzo, BGB, 57. Aufl., § 542, Rz. 10; BGH WM 1967, S. 515).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Nach diesen Beurteilungsgrundsätzen ist in Anbetracht der vorgenannten Ausführungen hier aber eine wesentliche Geruchsbeeinträchtigung anzunehmen (OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; BayObLG WM 2001, 141f.; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Hamburg WM 1987, 218f.).

    Einen solchen Effekt hat die Rechtsprechung aber insbesondere bei chemischen Anlagen und tierischen Ausdünstungen bzw. Geruchseinwirkungen durch tierische Exkremente sowie insbesondere auch bei gewerblichen Küchen-/Essensgerüchen (BayObLG WM 1999, 534; OLG Köln WM 1997, 453f.; BayObLG WM 2001, 141f.; OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Stuttgart WM 1998, 724; LG Düsseldorf WM 1991, 52; LG Berlin GE 2001, 1339; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 653f. = MDR 1991, 546; LG Hamburg WM 1987, 218f.; AG Gifhorn WM 2002, 215f. sowie BGH LM § 906 BGB, Nr. 17) stets angenommen, insbesondere beim Grillen von Fleisch und Wurst (OLG Düsseldorf WM 1996, 56).

    Solche erheblich belästigenden und daher nicht mehr zumutbaren Geruchsimmissionen von einer gewerblich betriebenen Küche liegen, wie oben bereits näher ausgeführt, im vorliegenden Streitfall aber unstreitig vor (OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; OLG Köln WM 1997, 453f.; OLG Düsseldorf WM 1996, 56; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Stuttgart WM 1998, 724; LG Düsseldorf WM 1991, 52; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 653f. = MDR 1991, 546; LG Hamburg WM 1987, 218f.; AG Gifhorn WM 2002, 215f. sowie BGH LM § 906 BGB, Nr. 17).

  • OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 W 130/04

    Zum Umfang des Konkurrenzschutzes des Vermieters gegenüber Mieter

    In Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 119, 353; RGZ 131, 274) schließt der Bundesgerichtshof (WM 1968, 699; NJW 1979, 1404) nicht aus, die Konkurrenzschutzpflicht des Vermieters nicht nur auf das eigentliche Mietgrundstück, sondern auch auf Nachbargrundstücke desselben Vermieters zu erstrecken (ebenso OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 396; OLG Celle OLG-Report 2000, 150).
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